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BGH, 28.04.1955 - 4 StR 91/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 27.11.1952 - IV ZR 178/52
Platzanweiserin - § 965 BGB
Auszug aus BGH, 28.04.1955 - 4 StR 91/55
Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob, wie das Landgericht ausführt, Sachen, die jemand in einer Gastwirtschaft verliert oder liegen läßt, sich im Gewahrsam des Gastwirts befinden, weil sich der Herrschaftswille des Wirtes auf sie erstrecke, schon deshalb, um sie evtl. zurückgeben zu können (…vgl dazu RG JW 1925, 784 und GA 65, 371; Staudinger BGB § 854 I 6 d; BGHZ 8, 130 [BGH 27.11.1952 - IV ZR 178/52]). - RG, 16.09.1919 - II 337/19
Kann Unterschlagung an einer Sache begangen werden, die der Täter bereits mit der …
Auszug aus BGH, 28.04.1955 - 4 StR 91/55
Diebstahl scheidet aber aus, wenn der Angeklagte der Annahme war, an der Börse habe niemand Gewahrsam (RGSt 53, 302; RMG 14, 205, 207). - RG, 08.06.1918 - V 298/18
Zum Begriffe der Absicht rechtswidriger Zueignung beim Diebstahl.
Auszug aus BGH, 28.04.1955 - 4 StR 91/55
Die Behauptung der Revision, der Beschwerdeführer habe die Börse zunächst untersuchen und sich danach gegebenenfalls über die etwaige Aneignung ihres Inhalts schlüssig machen wollen (für diesen Fall wäre Unterschlagung anzunehmen: RGSt 52, 147), findet in den Urteilsgründen keine Grundlage.